Hoher Kontrast
Leichte Sprache
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 12. März 2021
Die Filmakademie Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Website www.screenacting-fabw.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.screenacting-fabw.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) teilweise vereinbar.
2. Noch bestehende Mängel
Gebärdensprache
März 2021: Bisher sind auf der Seite www.screenacting-fabw.de keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache gemäß § 4 BITV 2.0 enthalten.
Audiodeskription/Volltext-Alternativen für Videos
März 2021: Die eingesetzten Videos auf www.screenacting-fabw.de sind bislang noch nicht mit Audiodeskription oder Volltext-Alternative versehen.
Anderssprachige Wörter und Abschnitte
Die Film- und Medienbranche bedient sich im professionellen Umfeld einer hohen Dichte an fremdsprachigen Ausdrücken, vorrangig aus dem englischen Sprachraum.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.03.2021 eingestellt und bearbeitet.
Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen der Filmakademie Baden-Württemberg in Form einer BITV/WCAG Selbstbewertung.
4. Feedback und Kontaktangaben
Bitte senden Sie eine E-Mail mit dem Betreff „Barrierefrei“ an barrierefrei(at)filmakademie.de, wenn Sie Folgendes finden:
Inhalte, die schwer zugänglich sind,
Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind,
Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.
Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal vier Wochen) zu beantworten.
5. Durchsetzungsverfahren
Wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.
Unter dieser Adresse erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulars, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle möglich.